ÜBER DIE FRAGE UNSERER VERANTWORTUNG!
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Online Version
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[Verweise der blockierten Webseiten mit Alternativ-URLs am Ende des Dokuments]
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Rechtsbeugung, Rechtsmissbrauch
und vorgetäuschte Rechtsstaatlichkeit
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Rechtsbeugung, Rechtsmissbrauch sowie vorgetäuschte Rechtsstaatlichkeit müssen, vor dem Hintergrund unserer katastrophalen Historie, in jedem verantwortungsbewussten Bürger dieses Landes jene Zivilcourage erwecken, die einst die Protagonisten des deutschen Widerstandes dazu veranlasste, ihr Leben zur Überwindung eines Unrechtssystem hinzugeben.
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Wir stehen erneut vor dieser Bedrohung des Rechtsstaates durch jene Institutionen, die eigentlich die Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit gewährleisten sollten.
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Ostentative Missachtung europäischer Rechtsbestimmungen
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt der Einschränkungen des Menschenrechtes der freien Meinungsäußerung nur bei Gefährdungspotential einer staatlichen Sicherheit oder bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten für Privatpersonen als zulässig erklärt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat explizit die Anwendung von einstweiligen Verfügungen zur Unterbindung der freien Meinungsäußerung jegliche Rechtfertigung abgesprochen. Ebenso hat der Gerichtshof die Rechtswidrigkeit jeglicher Einschränkungsversuche der ursprünglichen Intention der Proklamation der freien Meinungsäußerung herausgestellt.
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Das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung wurde gerade deshalb proklamiert, damit Menschenrechtsverletzungen durch Funktionsträger in Unternehmen, Behörden, Institutionen, Administrationen und staatlichen Organisationen, welche in der Zeit des deutschen Unrechtssystems den Tod von Millionen Zwangsarbeitern und Häftlingen in Konzentrationslagern zu verantworten hatten, nie wieder ermöglicht wird.
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Trotz dieser eindeutigen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden diese vom deutschen (vorwiegend bayerischen) Rechtssystem ostentativ missachtet. Offensichtlich gehen die Verfechter dieser Missachtung europäischer Rechtsbestimmungen davon aus, dass es Individuen an Durchhaltevermögen mangeln werde und es ihnen deshalb kaum gelingen wird, ihre Ansprüche in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof geltend zu machen. Innerstaatlich hat dieses Rechtssystem bereits mannigfache Mechanismen etabliert, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte systematisch zu unterlaufen. Hierzu gehören ein rechtswidriger Anwaltszwang vor höheren Gerichtsinstanzen, Unterminierung eines Haftungsanspruchs von Klienten gegenüber ihren Anwälten sowie unbegründete Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden des Bundesverfassungsgerichtes. Und nicht zuletzt, hat das deutsche Rechtssystem "Wachhunde" beim Europäischen Gerichtshof etabliert, um Beschwerdeeingänge bereits im Vorfeld unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Kompromittierung des deutschen Rechtssystems "auszufiltern". So können wir uns nicht eines Eindrucks erwehren, derzufolge Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für das deutsche Rechtssystem nur dann eine Relevanz darstellen, wenn es sich einer öffentlichen Beobachtung ausgesetzt sieht und diese ansonsten selbstherrlich, mit vorgetäuschter Kausalität als Unrat vom sprichwörtlichen Tisch wischt.
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[mutmaßliche Denkweise deutscher Rechtsorgane]
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Zitate:
"Wir brauchen kein Gesetz. Wer gegen uns ist wird vernichtet." "Es soll Rechtsstaatlichkeit vortäuschen. Wir müssen jedoch die volle Kontrolle behalten." "Ein Bürger hat nur soviel Recht, wie wir ihm zugestehen." |
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Dies alles zeigt unübersehbare Parallelen zur Rechtsgeschichte der dunkelsten deutschen Epoche, wo gegenüber einer Weltöffentlichkeit in Schauprozessen mit aufgesetzten, vermeintlich rechtsstaatlichen Ritualen der Schein eines demokratisch legitimierten Rechtsprinzips vorgetäuscht, jedoch durch dessen Protagonisten, Roland Freisler, die tatsächlich diabolische Wesensart dieses Rechtssystems vorgeführt wurde. Der Verfasser sieht sich nicht in der Lage weiterhin über Rechtsbeugung, Rechtsmissbrauch und vorgetäuschte Rechtsstaatlichkeit hinwegzusehen, da dies eine Eskalationsspirale zur Folge hat, welche irgendwann nicht mehr umkehrbar sein wird.
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Wahrnehmung des Menschenrechts der freien Meinungsäußerung
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In zugrunde liegenden Causae hat der Verfasser Dokumentationen über Geschehnisse publiziert, die unzweifelhaft Parallelen zur Initiierung und Etablierung des dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte aufweisen. Die Dokumentationen beruhen ausschließlich auf sachlichen Schilderungen tatsächlicher Ereignisse und beinhalten weder Verunglimpfungen noch Schmähungen involvierter Personen. Auch hierzu hat der Europäische Gerichtshof wiederholt konstatiert, dass niemand ein Anrecht darauf hat ausschließlich positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, sondern auch kritische Kommentierungen seines Handels hinnehmen müsse, andernfalls würde das Grundprinzip einer Demokratie und einer freiheitlichen Grundordnung systematisch außer Kraft gesetzt und damit erneut ein Unrechtssystem etabliert werden. Der Verfasser ist sich sicher, dass kein Anwalt der involvierten Personen intervenieren würde, wenn die Webseiten des Verfassers eine Kollektion herausgehobener Persönlichkeiten thematisieren würde und sie darin erwähnt würden. Ein unethisches Verhalten im Nachhinein durch Blockierung und Löschung von Dokumentationsinhalten ungeschehen machen zu wollen, kann sicher nicht mit dem Anspruch einer freiheitlichen Grundordnung in Einklang gebracht werden.
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Zur Erläuterung eine komprimierte Zusammenfassung eines Falles der zugrunde liegenden Causae. Dem Verfasser wurde bei Einstellung eine Überführung seines Arbeitsverhältnisses in ein festes, unbefristetes Arbeitsverhältnis nach einem halben Jahr seiner Anstellung nach AÜG versprochen.Trotz wöchentlicher Erinnerung wurde dieses Versprechen nie umgesetzt, jedoch auch nie widerrufen. Durch dieses unerfüllte Versprechen und der Hoffnung des Verfassers auf Umsetzung wurde er genötigt im Alleingang 13 externe Auftragsnehmer zu kompensieren und über Jahre Arbeitszeiten von 6:00 bis 23:00 Uhr ohne Mehrarbeitsausgleich in Kauf zunehmen, um somit im Vergleich zu internen Mitarbeiter eine mehrfache Arbeitsleistung zu erbringen. Ebenso ist anzumerken, dass im Zeitraum, indem dem Verfasser eine Festanstellung verweigert wurde, gleichzeitig 15 Festanstellungen umgesetzt wurden, wobei der Verfasser nicht selten auch den Zuständigkeitsbereich dieser Mitarbeiter, aufgrund deren mangelnde fachliche Kompetenz mit abdecken musste. Die daraus folgende Überbelastung führte letztlich dazu, dass der Verfasser zwei lebensbedrohliche notärztliche Einsätze überstehen musste, wobei vom Letzteren bleibende Schäden zurück geblieben sind. Nachdem der Verfasser das gegebene Versprechen auf dem ordentliche Rechtsweg geltend zu machen versuchte, wurde das Arbeitsverhältnis vom Auftragsnehmer und seinem Leiharbeitsarbeitgeber gekündigt. Obwohl die Klage des Verfassers vor dem Arbeitsgericht mit Anwaltsunterstützung vorbereitet wurde, hat das Arbeitsgericht die Klage des Verfassers, ohne Anhörung von Zeugen jedoch mit einseitiger Konspiration des gegnerischen Anwalts mit dem Gericht, als unsubstanziiert verworfen. Dies hat mit rechtsstaatlicher Rechtsfindung nichts gemein und widerspricht ebenso den Vorgaben eines fairen Verfahrens des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zumal für die Folgeinstanz ein rechtswidriger Anwaltszwang festgesetzt wurde, welcher somit für weniger begüterte wie dem Verfasser eine systematische Unterminierung seines Rechtsanspruchs bedeutet. Ein pensionierter Jurist, der die Klageschrift des Verfassers einem Review unterzog, bestätigte die Substanz der Klageschrift des Verfassers und kommentierte die Rechtsauslegung der Richterin des Arbeitsgericht mit den Worten: "Die inkompetente Einschätzung der Richterin lässt nur eine Examensbewältigung auf Grundlage des Fundus des Junker Jörg L. vermuten, anders wäre diese nicht nachvollziehbar."
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In einem zweiten Fall der zugrunde liegenden Causae, musste der Verfasser durchschnittlich 500 Monatsstunden leisten, welches durch das Zeiterfassungssystems des Arbeitgebers zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte. In Deutschland unterliegen Zeiterfassungssysteme einer gesetzlichen 10 jährigen Aufbewahrungs- und Nachweispflicht. Diese gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflicht induziert somit einen gleichen behördlichen Auswertungszwang wie beispielsweise die Auswertung von Aufzeichnungsvorrichtungen nach Unfällen bei öffentlichen Transportsystemen wie dem Flug- und Eisenbahnverkehr. Eine Nichtwahrnehmung einer obligatorischen staatlichen Aufsichtspflicht muss als missachtete Verantwortungswahrnehmung gegenüber einer belasteten Vergangenheit gewertet werden, da Missachtungen solcher Aufsichtspflichten von der wissenschaftlichen Geschichtsforschung zweifelsfrei als maßgebliche Ursachen des Entstehens und Etablierens der größten Menschheitskatastrophe identifiziert wurden.
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Zusammenfassend thematisieren die zugrunde liegenden Dokumentationen Menschenrechtsverletzungen, welche aufgrund ihrer nachgewiesenen Ursächlichkeit der größten Menschheitskatastrophe von jedem verantwortungsbewussten Bürger einen unmissverständlichen Positionsbestimmung einfordert und welches unabdingbar durch das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung geschützt ist, damit, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte artikuliert, der Mensch nicht gezwungen ist, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte impliziert somit eine Rechtfertigung zur Anwendung der letzten Mittel, wenn Rechtssysteme Menschenrechte ostentativ oder mit vorgetäuschter Rechtsstaatlichkeit unterminieren.
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Die Dokumentationen umfassen folgende Menschenrechtsverletzungen:
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Grundgesetzlicher Schutz der freien Meinungsäußerung
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Zur Akzentuierung seine Meinung beinhalten die Dokumentationen des Verfassers charakteristische Zitate bedeutender Persönlichkeiten aus Vergangenheit und Gegenwart sowie poetische Verse von Holocaust Überlebenden mit dem Anspruch einer wirklichen deutschen Verantwortungswahrnehmung. Somit unterliegen die Dokumentationen nicht nur dem grundgesetzlichen Schutz der Freiheit der Kunst, sondern auch dem grundgesetzlichen Schutz der Freiheit der Wissenschaft, da die Dokumentationen ausschließlich gesicherte Erkenntnisse der wissenschaftlichen Geschichtsforschung wiedergeben. In allen demokratischen Gesellschaften wird kritischen Bloggern der Status von Presseorganen zuerkannt, weil von diesen Rechtsverletzungen und Rechtsmissbrauch oftmals als einzige thematisiert werden. Diese Gegebenheit ist uns aus allen Unrechtssystemen der Vergangenheit hinlänglich überliefert, wo es immer wieder ausschließlich Individuen waren, die sich einem Unrechtssystem widersetzten, während alle anderen Institutionen, einschließlich derer, von denen eigentlich eine Kontrollfunktion erwartet wurde, ein Versagen attestiert werden musste. Somit unterliegen die Dokumentationen des Verfasser ebenso dem grundgesetzlichen Schutz der Pressefreiheit.
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Trotz des, im Hinblick auf die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des deutschen Grundgesetzes, unzweifelhaften Schutzanspruchs der Dokumentationen, wurden dieser durch Widersacher des Verfassers und Rechtsorgane mit Mitteln sabotiert, die jegliche demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien vermissen lassen. So wurden Service-Partner des Verfassers mit essentieller Betreiber-Funktionen der Dokumentation mit falschen Anschuldigungen veranlasst, die Bereitstellung der jeweiligen Funktion ohne Rücksprache mit dem Verfasser einzustellen. Die falschen Anschuldigungen lauteten auf angebliche Verletzung von Urheberrechten, auf angebliche Verbreitung von Schadsoftware sowie auf angebliche Verbreitung sonstiger unangemessener Inhalte wie Kinderpornos bzw. sonstiger anzüglicher Inhalte. Dies zeigt zweifelsohne jene Mechanismen des Unrechtssystem, wo auch Drittbeteiligte ihre Rechtfertigung darin sahen, die Wahrnehmungsrechte von Opfergruppen des Unrechtssystem bei der Arisierung mit allen nur erdenklichen Mittel zu unterlaufen, zu unterminieren und zu sabotieren, um letztlich Opfer in die Emigration oder in den Freitod zu treiben. Wir können hier nicht unsere Wahrnehmung davor verschließen, dass offensichtlich Rechtsorgane hierzulande bis heute keinerlei Lehren aus ihrer belasteten Vergangenheit gezogen haben und Mechanismen als angemessen betrachten, welche von jedem Historiker als ursächlich für die Entstehung und Etablierung der schlimmsten Menschheitskatastrophe eingestuft werden. Die Sabotagemechanismen beinhalteten weiterhin Löschungen von Dokumentationsinhalten des Verfassers, Blockierungen seiner Webseiten sowie Hacker-Attacken auf seine Webseiten. Zudem wurde vom Anwalt seiner Widersacher ein Inaktivieren der PayPal Spendenaufrufe auf den Webseiten des Verfassers erwirkt. Als sich vor einigen Jahren eine Deutsche Großbank parteiisch gegenüber der Unternehmenssituation eines Medienkonzerns äußerte, wurde dies allseits als unangemessene Stellungnahme eines Finanzdienstleisters gewertet. Ein vergleichbarer Sachverhalt von PayPal muss deshalb auch als verwerfliches unethisches Verhalten bloßgestellt werden, welches darüber hinaus auch Analogien zu verwerflichem Verhalten bei Arisierungs-Vorgängen des Unrechtssystems veranschaulicht. Obendrein wurde von gegnerischen Anwälten ein Diskreditieren des Verfassers soweit betrieben, ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung zu unterstellen mit dem Versuch, ihn in eine geschlossene Psychiatrische Einrichtung einweisen zu lassen.
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So müssen wir hieraus ein Verhaltensmuster erkennen, welches das deutsche Rechtssystem auch nicht vor Maßnahmen zurückschreckt lässt, welchen in jedem reflektierenden Menschen eine Imagination der finstersten deutschen Epoche heraufbeschwört, wo Bürger lediglich wegen unangepasster Meinungen einer physischen und psychischen Vernichtung zugeführt wurden.
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Blockierung von Webseiten zur Beweismittelvernichtung
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Es ist davon auszugehen, dass der Anwalt der Widersacher des Verfassers nur mit Zustimmung und Unterstützung des Rechtssystems ein Blockieren der Webseiten der Verfassers veranlassen konnte. Umso mehr muss man mit Entsetzen feststellen, das ein deutsches Rechtssystem Blockierungen von Zitaten von Hannah Arendt, Albert Einstein, George Orwell und weitere bedeutende Persönlichkeiten sowie Gedichte von Holocaust Überlebenden als unangemessene Beiträge einstuft, die der deutschen Öffentlichkeit vorenthalten werden müssen. Offensichtlich betrachtet das deutsche Rechtssystem diese allseits geachteten Persönlichkeiten als subversive Elemente, deren Gedankengut eliminiert werden müsse. Und wieder müssen wir hier eine Analogie zur finstersten Epoche der deutsche Geschichte wahrnehmen. Wer eine Verbreitung von Gedankengut unterbindet, wird irgendwann dazu übergehen auch die Menschen hinter dem Gedankengut zu vernichten, wie zweifelsfrei am Beispiel der Bücherverbrennung des Unrechtssystem erkannt werden muss. Es ist zweifellos davon auszugehen, dass die Blockierung der Webseiten des Verfassers mit einer Absicht verfolgt wurde, Beweismittel zu vernichten bzw. unzugänglich zu machen, um hinterher mit falschen Behauptung eine vorgebliche Gefahr an die Wand malen zu können, um hierdurch den rechtswidrigen Eingriff zu rechtfertigen. Folglich muss auch davon ausgegangen werden, dass der Anwalt der Widersacher des Verfassers sowie involvierte Rechtsorgane auch Absichten einer physisch Vernichtung des Verfassers verfolgten, um den rechtswidrigen Eingriff anschließend mit abstruse Behauptungen rechtfertigen zu können. Dieses Verhalten der Rechtsorgane kann somit nur mit einer extremen Affinität zu faschistischen Denkweisen mit dem Kerngedanken der Menschenvernichtung gleichgesetzt werden. Es besteht kein Zweifel, dass wir hier einen unverhohlenen Versuch der Wiederetablierung eines Unrechtssystem begegnen, welcher durch Angstverbreitung und physische sowie psychische Bedrohung auch Menschenvernichtung in ihr Kalkül mit einbezieht. Aufgrund dieses Verhaltens der Rechtsorgane kann eine Absicht eines physische Liquidieren des Verfassers, mit anschließender Behauptung, der Verfasser wäre ISIS-Aktivist gewesen, der lediglich aus Tarnungsgründen Davidstern und Kipah getragen habe, nicht ausgeschlossen werden.
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In einem Rechtsstaat hat ein Bürger, der lediglich Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung wahrnimmt, einen Anspruch von staatlichen und behördlichen Repressionen verschont zu bleiben. Eine Überhäufung mit einstweiligen Verfügungen (im Falle des Verfassers dürfte es sich um hunderte handeln), Haftandrohungen und exorbitanten Geldstrafen verfolgt unzweifelhaft eine Intention, Betroffene in panische Angst zu versetzen, um sie hierdurch zum Verzicht auf Wahrnehmung von Grundrechten zu nötigen bzw. zur finalen Entscheidung eines Freitodes zu drängen. Ein Individuum, welches sich durch Bedrängen permanent mit einer Todesangstbedrohung konfrontiert sieht, wird kaum in der Lage sein begonnenen Vorhaben zu vollenden. Diesen Sachverhalt auszunutzen und zu missbrauchen ist offensichtlich Absicht seitens der Rechtsorgane und des Anwalts der Widersacher des Verfassers. Die Anwendung solcher Mechanismen war in allen jemals existierenden Unrechtssystemen eine Intention, um Kritiker zum Schweigen zu bringen, um sie auf mentaler Ebene lebendig in einen sprichwörtlichen Betonblock zu gießen. Ein Rechtssystem, welches solche Mechanismen auch nur in Erwägung zieht, kann bestenfalls als Rechtssystem mit vorgetäuschter Rechtsstaatlichkeit, jedoch keinesfalls als Rechtsstaat im Sinne des Wortes charakterisiert werden. Derartige Ambitionen stehen jedem rechtsstaatlichen und demokratischen Anspruch diametral entgegen und belegen zweifelsfrei eine Kontinuität unseres Rechtssystem in der Denkweise des Unrechtssystems. Mit seiner Anmerkung bestätigt der Richter Thomas Fischer des Bundesgerichtshofs zweifelsfrei die schlummernde hohe kriminelle Energie innerhalb seines Berufsstandes, deren Kontrolle eigentlich durch einen ethisch/moralischen Anspruch sowie einem gegebenen Amtseid gezügelt werden sollte. Herr Fischer scheint bei seiner kritischen Betrachtung das Negativbeispiel des bayerischen Rechtssystem im Blickfeld gehabt zu haben, welches regelmäßig die ethisch / moralische Grenze überschreitet und sich damit immer wieder als ein Rechtssystem ohne jegliche Ethik, ohne jegliche Moral, jedoch mit einer Affinität zur Geisteshaltung des Roland Freisler's der Öffentlichkeit präsentiert.
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Zitat Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof:
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"Machen wir uns nichts vor: Vom deutschen Maßregelvollzug nach
Guantánamo ist es nur ein kleiner Schritt. Unsere Gewissheit, ihn nicht zu gehen, beruht auf dem Vertrauen, dass von denen, die einen Eid geschworen haben, die Grenze verstanden und mindestens so aufmerksam kontrolliert wird wie jede Sicherheitsschleuse." |
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Spiegelbild eines ethisch / unethisch handelnden Rechtssystem
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Den Unterschied zwischen einem ethisch handelnden und einem unmoralisch handelnden Rechtssystem können wir am Vergleich der Rechtssysteme der Staaten Israel und Bundesrepublik Deutschland erahnen.
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Das Rechtssystem der Opfervolkes Israel hat für sich einen "Code of Ethics for Judges" proklamiert, während das Rechtssystem des Tätervolkes Deutschland eine solche Willenskundgebung anscheinend als völlig überflüssig erachtet. Das israelische Rechtssystem hat die Proklamation des Kodex sicherlich nicht aufgrund Verfehlungen aus den eigenen Reihen artikuliert, sondern aus der Erkenntnis der deutschen Historie, welche uns vor Augen geführt hat, wie schnell ein Rechtssystem ohne selbst verpflichtende Ethik in Barbarei abgleiten kann. Die vielen Auswüchse eines aus der Kontrolle geratenen Rechtssystems gerade aus Bayern, welche zweifelsfrei keine Einzelfälle sonder die Spitze eines Eisberges repräsentieren, verdeutlichen nachhaltig wie dringend das Rechtssystem dieses Landes einen selbst verpflichtende Ethik-Kodex nötig hätte.
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Eine Missachtung ethischer und moralischer Grundsätze wird auch durch des Verhalten des involvierten Gerichtsvollziehers verdeutlicht. Nach Einbruch in die Wohnung des Verfassers fand folgender Dialog statt.
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GVWimmer:
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"Sie wissen hoffentlich wie man vor 70 Jahren mit Leuten ihresgleichen umgegangen ist?"
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Verfasser:
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"Wollen Sie mir auch noch drohen?"
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GVWimmer:
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"Ja, ich will Ihnen drohen, damit Sie begreifen, dass mir Möglichkeiten zur Verfügung
stehen von denen die Öffentlichkeit nichts ahnt und von denen Sie sich wünschen werden, diese nie erlebt zu haben!" |
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Verfasser:
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"Ich lasse mich von Ihnen nicht einschüchtern, da ich nur das Grundrecht der freien
Meinungsäußerung in Anspruch genommen habe!" |
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Der Gerichtsvollzieher hat sich nicht näher darüber ausgelassen an welche Eingruppierung er dachte als er den Verfasser mit der Anmerkung "Leute ihresgleichen" charakterisierte. Ebenso hat sich der Gerichtsvollzieher nicht näher darüber ausgelassen, ob er mit dem Hinweis auf mögliche Maßnahmen eine Absicht verfolgte den Verfasser zur Zivilcourage zu ermutigen.
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Die Abfolge des Dialogs lässt jedoch andere Überlegungen vermuten, deren Konkretisierung der Verfasser tunlichst zu vermeiden versucht, um im vermeintlich rechtsstaatlichen Deutschland keinen Anlass für Verleumdungsklagen oder Klagen wegen falscher Anschuldigungen bzw. Beleidigungsklagen zu bieten.
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Wie so vieles des Unrechtssystems wurde auch der Fortbestand des Heimtückegesetzes mit einer differierenden Nomenklatur in die Gegenwart hinüber gerettet und bietet so bis heute dem Rechtssystem Möglichkeiten sich unerwünschter Kritiker zu entledigen.
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Grundproblem einer unaufgearbeiteten belasteten Vergangenheit
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Das Grundproblem des deutschen Rechtssystem liegt in der nie erfolgten Aufarbeitung der eigenen belasteten Vergangenheit und somit in einem Kontinuum der Denkweise des Unrechtssystems. Auch dieser Sachverhalt lässt sich an aktuellen Beispielen und Beispielen der Vergangenheit zweifelsfrei nachweisen. Seit der Zeit der Unrechtsjustiz pflegt das deutsche Rechtssystem eine Komplizenschaft mit Tätern. So wurden weder Unternehmen und deren Manager zu Rechenschaft gezogen, welche den Tod von Millionen Zwangsarbeitern zu verantworten hatten, noch wurden Unternehmen und deren Manager zu Rechenschaft gezogen, welche in Euthanasie-Programme verstrickt waren, noch wurden Unternehmen und deren Manager zur Rechenschaft gezogen, welche das Contergan-Desaster zu verantworten hatten. Aktuelles Beispiel ist der VW-Abgasskandal. Die betrügerische Handhabung von Abgasmessungen zwischen Test- und Realbetrieb war in Deutschland bereits seit Jahrzehnten bekannt. Das deutsche Rechtssystem und deutsche Aufsichtsbehörden sahen über Jahrzehnte keine Notwendigkeit diesen Manipulationen auf den Grund zu gehen. Amerikanische Aufsichtsbehörden sahen eine Veranlassung zum Handeln, weil sie 20 Millionen Tote mit der unzulässigen Feinstaub-Emission in Verbindung brachten. Offensichtlich sind 20 Millionen Tote für das deutsche Rechtssystem und deutsche Aufsichtsbehörden eine zu vernachlässigende Größe, nachdem man aus der eigenen belasteten Vergangenheit völlig andere Dimensionen gewöhnt war.
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Im VW-Abgasskandal können wir davon ausgehen, dass das deutsche Rechtssystem einen denkbaren bundesdeutschen Whistle-blower mit rechtswidrigen einstweiligen Verfügungen in einer Weise bedrängt hätte, welche diesem nur noch im Freitod den Ausweg aus einer unerträglichen Lebenssituation lassen würde. So zeigt der VW-Abgasskandal geradezu exemplarisch den Unterschied eines Staates, welches sich rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet fühlt zu Jenem, welches durch vorgetäuschte Rechtsstaatlichkeit seine diabolische und arglistige Wesensart zu verbergen sucht. Es kann somit keine Ungewissheit darüber bestehen, dass das größte Menschheitsverbrechen nur in diesem Lande geschehen konnte und hinterlässt in uns auch einen Defätismus, demzufolge auch das nächste, alles in den Schatten stellende, Unheil erneut von diesem Lande ausgehen wird, welches selbst schlimmste Gräueltaten der ISIS lediglich als Randnotizen erscheinen lässt.
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Nichtwahrnehmung der gesetzlichen Aufsichtspflicht
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Die Nichtwahrnehmung der grundgesetzlichen Aufsichtspflicht durch deutsche Aufsichtsbehörden wird im übrigen auch in der Dokumentation des Verfassers thematisiert. So kann es kaum verwundern, dass auch für diesem Themenkomplex eine Blockierung durch das deutsche Rechtssystem veranlasst wurde. Die Dokumentationen des Verfassers beinhalten zudem Abhandlungen, welche aus seiner Sicht die Rechtswidrigkeit von Verfahrensbestimmungen, wie etwa den Anwaltszwang bei höheren Gerichtsinstanzen thematisieren. Der Verfasser hat gegenüber einem Rechtssystem, welches rechtsstaatlichen Prinzipien zu folgen vorgibt, den Anspruch einer unzweifelhaften Widerlegung eines möglichen Denkfehlers seiner Beweisführungskette. Ein Anspruch von Seiten des Rechtssystem, man habe die angewandten Verfahrensbestimmungen einfach kritik- und widerspruchslos ohne jegliche Rechtfertigung und Überprüfung hinzunehmen, ist zweifelsfrei eine Reminiszenz des Unrechtssystems und entbehrt in einem demokratisch, rechtsstaatlichen Rechtssystem jegliche Rechtfertigung. Die Tatsache, dass auch jene Seiten blockiert wurden, die die Rechtswidrigkeit von Verfahrensbestimmungen thematisieren, belegen unzweifelhaft, dass die Beweisführung des Verfassers zur Rechtswidrigkeit der Bestimmungen durchaus in Umfang und Tiefe soweit Substanz hat, um ein Rechtssystem zu veranlassen, eine Kenntnisnahme durch andere kritische Staatsbürger zu verhindern. Bei vergleichbaren Geschehnissen des Auslands sind wir schnell dabei Menschenrechtsverletzungen in betroffenen Staaten einzufordern und Deutschland arrogant als Musterfall eines Landes herauszustellen, welches unabdingbar Menschenrechte beachtet. Die Realität beweist jedoch das Gegenteil, derzufolge das deutsche Rechtssystem von allen westlich orientierten Staaten wohl dasjenige ist, welches missachtete Menschenrechte am häufigsten ohne jegliche Skrupel einem Opportunitätsprinzip opfert.
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Missbräuchliche Instrumentalisierung des Persönlichkeitsrechts
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Entgegen der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beruft sich das deutsche Rechtssystem auf vorgebliche Persönlichkeitsrechte involvierter Personen und missachtet dabei den höher zu bewertenden Rechtsanspruch eines Opfers auf Aufdeckung seiner Peinigung und deren Verursacher. Der vorgebliche Anspruch des Schutzes von Persönlichkeitsrechten involvierter Personen unterminiert den Rechtsanspruch von Opfern, weil es Tätern ermöglicht ihre Täterschaft zu verbergen. Darüber hinaus hat sich im deutschen Rechtssystem eine Praxis etabliert, welche instrumentalisiert eine Absicht verfolgt Opfern eine subtile Unangemessenheit ihres Anspruchs auf Darlegung des ihnen widerfahrenen Leides zu vermitteln. Diese instrumentalisierte, unlautere Rechtspraxis der Täter / Opfer-Umkehr muss als zentraler Mechanismus dessen bloßgestellt werden, welches Tätern des Holocausts ermöglicht hatte, niemals zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wir beklagen ständig das Versagen des deutschen Rechtssystems bei der Aufarbeitung des sinistren Kapitels der deutschen Geschichte, ignorieren jedoch den dargelegten instrumentalisierten Mechanismus, der die fundamentale Ursache dieses Versagen darstellt. Durch diese instrumentalisierte, unlautere Rechtspraxis wurden Opfer ein zweites mal einer Degradierung auf ein menschenunwürdiges Niveau ausgesetzt und die Darlegung von Täterrechenschaften unterbunden. Darüber hinaus muss diesem Mechanismus zweifellos auch DIE fundamentale Ursache des Entstehens und Etablierens des größten Menschheitsverbrechens zugeschrieben werden. Jeder Historiker beschreibt diesen Mechanismus mit der Nichtwahrnehmung des Leides von Opfern sowie als jene Mechanismen, die Gräueltaten ermöglichten ohne dass diese explizite angeordnet werden mussten. Die Gräueltaten wurden ermöglicht, weil unausgesprochen untere Chargen sich darauf verlassen konnten, von oberen Chargen bzw. von einen Rechtssystem nicht zur Verantwortung gezogen zu werden und umgekehrt sich obere Chargen unausgesprochen auf das Handeln unterer Chargen im erwünschten Sinn verlassen konnten.
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So müssen wir in dieser instrumentalisierten, unlauteren Rechtspraxis auch eine Präsumtion eines wiedererstehendes Unrechtssystem erkennen. Auch heute erleben wir bei Rechts- und Ausführungsorganen immer wieder, dass untere Chargen sich darauf verlassen können von oberen Chargen bzw. dem Rechtssystem nicht zur Rechenschaft gezogen zu werde. Als Beispiel hierfür sei der Vorfall bei der Hannoveraner Bundespolizei genannt, wo Muslime von Angehörigen der Ausführungsorgane genötigt wurden verdorbenes Schweinemett vom Fußboden zu essen. Man muss sich vor Augen halten, dass der Vorgang einem Sachverhalt gleichkommt, als würde ein Moslem genötigt werden Beischlaf mit seiner Mutter zu vollziehen. Jeder Historiker erkennt hierin nahezu deckungsgleiche Zeitzeugenschilderung zu entwürdigenden Geschehnissen aus Konzentrationslagern. Nachdem der Fall sowieso nur vereinzelt in der Regionalpresse erwähnt wurde, musste der Verfasser letztlich auch noch eine klammheimliche Einstellung des Falles zur Kenntnis nehmen. Aufgrund der deutschen Historie, hätte der Verfasser einen gesellschaftlichen Aufschrei des 'Niemals wieder' erwartet, stattdessen müssen wir erneut die deutsche Eigenart des 'Wegschauen' und damit eines denkbaren Wiederholens des Unvorstellbaren zur Kenntnis nehmen. Leider ist zu vermuten, dass den involvierten Tätern auch noch eine interne Belobigung zuerkannt wurde und somit ein Eindruck hängen bleibt, wonach das Entwürdigen von Untermenschen ein legitimes Anrecht der Angehörigen einer Herrenrasse sei.
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[mutmaßliche Weltanschauung deutscher Rechts- und Ausführungsorganen]
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Missachtung historischer Ursachen evoziert Rückfall ins Verhängnis
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Wenn wir die europäische Historie betrachten dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass nicht nur das größte Menschheitsverbrechen, sondern nahezu 90 Prozent alles jemals in Europa geschehenen Unheils, angefangen von Pogrome des Mittelalters, über Hexenverbrennungen, Inquisition, Konfessionskriege (welche autonom die europäische Bevölkerung um 2/3 reduzierten), bis hin zu den Desastern des ersten und zweiten Weltkriegs, ihren Ausgang aus diesem bzw. den Vorgänger-Reichen dieses Landes nahmen. Bei all diesen fatalen Geschehnissen waren nicht selten Rechts- und Ausführungsorgane jene Institutionen, die maßgeblich in das Unheil verwickelt waren. So tragen diese Institutionen eine besondere Verantwortung des Vermeidens einer unheilvollen Geschichtswiederholung.
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Diese Verantwortungswahrnehmung kann der Verfasser nicht erkennen, wenn ein Rechtssystem einem Anwalt ermöglicht einen Gegner mit Mitteln, die zweifellos Analogien zur unheilvollsten deutschen Epoche aufzeigen, buchstäblich in einen denkbaren Freitod zu treiben. Ein Rechtssystem, welches seiner historischen Verantwortung gerecht wird, müsste einen solchen Anwalt zur Räson rufen und ihm unabdingbar die Zulassung zur Ausübung seines Berufes entziehen. Ein Anwalt, der für sich rechtsstaatliche Vorgaben als irrelevant betrachtet, stellt zweifellos eine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung und Demokratie dar.
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Eine rechtsstaatliche Vorgehensweise wäre gewesen, wenn der Anwalt für seine Klientel den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen hätte, um ein Präferieren seines Standpunktes gegenüber dem grundsätzlichen Menschenrecht der freien Meinungsäußerung bestätigen zu lassen.
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Dass der Anwalt diesen Schritt nicht gegangen ist, belegt unzweifelhaft seine Einsicht einer Erfolglosigkeit dieses Bemühens. Diese Aussichtslosigkeit seines Rechtsstandpunktes dann dennoch mit Mitteln der Selbstjustiz in vollendete Tatsachen umzuwandeln, zeigt ein erschreckendes Verständnis über Rechtsstaatlichkeit und erinnert stark an Geschehnisse, wo Fakten dadurch geschaffen wurden, indem Menschen veranlasste wurden Gruben zu schaufeln, um sie anschließend mit aufgesetzten Genickschuss in selbige zu befördern.
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Einem Rechtssystem, welches solchen Praktiken ermöglicht, toleriert oder geschehen lässt, kann keinesfalls ein rechtsstaatliches Prädikat zugeschrieben werden, sondern muss aus Verantwortung gegenüber unserer Geschichte unmissverständlich als Unrechtssystem bezeichnet werden.
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Ein Rechtssystem, welches Beweisunterlagen durch Blockierung unzugänglich macht, um diese einer Kenntnisnahme durch Dritte zu entziehen, verfolgt zweifelsfrei eine Absicht der Beweismittelvernichtung. Dies sind ohne jegliche Zweifel Mechanismen, die wir mit totalitären Unrechtssystemen, jedoch keinesfalls mit Rechtssystemen mit rechtsstaatlicher Anspruch in Verbindung bringen. Ein Rechtssystem, welches solche Mechanismen auch nur in Erwägung zieht, muss aus Verantwortung gegenüber unserer Geschichte unmissverständlich als Unrechtssystem bezeichnet werden.
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Ein Rechtssystem, welches gegenüber unbescholtenen Bürgern, die lediglich das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, unerträgliche Repressionen durch hunderte von einstweiligen Verfügungen anwendet, missachtet das Grundprinzip einer Demokratie und der freiheitlichen Grundordnung und muss aus Verantwortung gegenüber unserer Geschichte unmissverständlich als Unrechtssystem bezeichnet werden.
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Die zugrunde liegenden Geschehnisse belegen klar und deutlich, dass sich hierzulande das schlimmste Menschheitsverbrechen, wie von der wissenschaftlichen Geschichtsforschung dargelegt, in identischer Weise wiederholen würde. Wie einst würden Rechtsorgane bestrebt sein durch unangemessenen Repressionen Systemkritiker zum Schweigen zu bringen, um eine Kenntnisnahme ihres Gedankenguts durch Dritte zu unterminieren. Wie einst auch, würden Ausführungsorgane sowie Gerichtsvollzieher bedenkenlos den unethischen Anweisungen von Rechtsorganen Folge leisten, um Repressionen an Opfer weiterzugeben, mit der Intention diese einzuschüchtern, in die Emigration oder in den Freitod zu treiben. So müssen wir erneut zur Kenntnis nehmen, dass jene Organisationen, welche einst maßgeblich das schlimmste Menschheitsverbrechen zu verantworten hatten, keinerlei Lehren aus ihrer Verstrickung in ein Unrechtssystem gezogen haben und für eine unheilvolle Wiederholung unserer fatalen Historie geradezu Pate stehen.
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Erneut muss hierzulande ein Gewissensmensch sein Leben riskieren,
um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu postulieren |
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Analog zu einstigen Helden des deutschen Widerstands steht der Verfasser heute vor einer Lebenssituation, wo er nahezu unerträglichen Repressionen durch Rechts- und Ausführungsorganen mit Haftstrafen und exorbitante Geldstrafen ausgesetzt ist, nur weil er, seinem Gewissen folgend, das Grund- und Menschenrecht der freien Meinungsäußerung in Anspruch genommen hat.
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Ebenso wie die Helden seinerzeit kann und will der Verfasser nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verzichten und steht deshalb vor der ultimativen Entscheidung entweder Unfreiheit und Unterdrückung hinzunehmen oder mit seinem Leben für Einhaltung der freien Meinungsäußerung einzutreten.
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Der Verfasser hat sich für Zivilcourage und zur Standhaftigkeit gegenüber den Repressionen des Rechtssystems entschlossen. Die Initiatoren der Repressionen mögen der Auffassung sein, die Blockierung der Webseiten des Verfassers würde eine Unzugänglichkeit seiner Beweismittel bewirken, um ihre Rechtsbeugung damit zu vertuschen. Sie dürfen jedoch versichert sein, dass der Verfasser Mittel und Wege finden wird, die Weltöffentlichkeit über diesen Rückfall eines Rechtssystems in die Barbarei zur Kenntnis zu bringen.
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Bittgesuch an den amtierenden
Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
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Aus unserer Historie sollte uns bekannt sein, dass sich Menschen durch unangemessene Repression seitens der Rechtsorgane in eine Weise bedrängt gefühlt haben, um nur noch im Freitod eine Erlösung ihrer unerträglichen Situation zu sehen.
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Sollte dem Verfasser dieses Schicksal aufgrund der Repressionen durch Rechtsorgane ebenfalls beschieden sein, so bittet dieser den amtierenden Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, um postume Entbindung von der deutschen Staatsbürgerschaft.
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Der Verfasser möchte nicht als Angehöriger eines Volkes in Erinnerung bleiben, von dessen Rechtsorganen er unbegründet unzählige Male in einer Weise bedrängt wurde, welches in ihm wiederholt Suizidal-Gedanken aufkommen ließen.
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Der Verfasser zöge es vor als Staatenloser für jene in Erinnerung zu bleiben, die belieben sich seiner zu gedenken, denn der Gefahr ausgesetzt zu sein, von dem verlogensten aller Völker, dem Deutschen Volk, vereinnahmt zu werden.
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Der Verfasser bittet den amtierenden Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland eindringlich, ihm diesen letzten Willen nicht abzuschlagen, falls hierzu eine akute Notwendigkeit bestünde.
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Sollte der Verfasser diese größte Krise seines Lebens dennoch überstehen, so wird er alles daran setzen dieses antisemitische Land zu verlassen. Der Verfasser schämt sich in diesem Land geboren zu sein, diesem Land anzugehören sowie solange nutzlose Energie in dieses Land gesteckt zu haben und nicht früher diesem verhassten Land den Rücken gekehrt zu haben.
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Ersuchen an mögliche Unterstützer
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Falls sich unter den Lesern Anwälte befinden, welche mit den ethischen Ansprüchen des Verfassers korrelieren, so wäre dieser für eine Unterstützung äußerst dankbar.
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Sollten sich unter den Lesern jemand befinden mit Kontakten zu Web- und Storage- Providern, welche die ethischen Ansprüchen des Verfassers teilen und in der Lage sind einen Schutz vor Blockierungen, Löschungen und Zugriffsunterbindung auf ihren Systemen zu garantieren, so wäre der Verfasser ebenfalls sehr an einer Kontaktaufnahme interessiert.
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Bitte verwenden Sie folgene Verbindungsdetails für Kontaktanfragen:
mail: Abe[at]treiner[dot]net | fax: +49(0)32221419153 |
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Verweise auf blockierte Webseiten und Alternativ-URLs
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Alternative URLs
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Sonntag, 20. November 2016
de_AboutHungerStrike4Justice_20161120
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