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Offener Brief an Landtagspräsident Matthias Rößlervon Sachsen
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Online Version
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Sehr
geehrter Herr Landtagspräsident Rößler,
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ich
wende mich an Sie, nicht um von Ihnen Unterstützung zu
erwarten, sondern vielmehr, um zu verhindern, dass hierzulande
Grund- und Menschenrechte von Rechtsorgane mit konstruierten
Begründungen und falschen Anschuldigungen durch Blockierung und
Löschung von Online-Dokumentationen unterminieren werden. Ich
hege dabei eine Erwartungshaltung, dass Rechtsorgane davor
zurückschrecken, ihre öffentliche Wertschätzung zu
missachten, um zensorische Maßnahmen für Dokumentationsinhalte
zu veranlassen, welche an Sie adressiert sind.
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Leider
wird
man
in diesem Lande immer wieder mit
der Erkenntnis konfrontiert,
dass Grund- und Menschenrechte von Rechtsorganen mit
vorgeschobenen Begründungen und
falschen Anschuldigungen missachte
und sogar
die verbindliche Rechtssprechung
der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ostentativ
umgangen wird.
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass Blockierungen und
Löschungen von Dokumentationsinhalten aus einer Annahme heraus
veranlasst
werden, wonach es Betroffenen schwer fallen dürfte, für
unzugängliche Dokumentationen einen Konformitätsnachweis nach
Artikel 10 EMRK zu belegen. Somit muss hier eine, in
Unrechtssystemen gebräuchliche, Absicht unterstellt werden,
welche die Schaffung von Fakten und nicht die Anwendung von
Recht nach rechtsstaatlichen Prinzipien im Schilde führt.
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In
den zugrunde liegenden Dokumentationen werden Gedichtsammlungen
von Holocaust-Überlebenden, sowie Thesen, Leitsätze und Zitate
von allseits hoch geachteten Persönlichkeiten aus Gegenwart und
Vergangenheit blockiert. Ebenso werden Abhandlungen blockiert,
welche eine rechtswidrigen Anwendungen von
Verfahrensbestimmungen wie etwa dem Anwaltszwang vor höheren
Gerichtsinstanzen thematisieren. Die
Löschungen und Blockierungen wurden
mit falschen
Anschuldigungen
der
angebliche
Verletzung
von Urheberrechten, der
angebliche
Verbreitung
von
Schadsoftware
sowie der
angebliche
Verbreitung
sonstiger unangemessener
Inhalte
wie Kinderpornos bzw. sonstiger
anzüglicher Inhalte
begründet.
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Die
Internet-Referenzen mit ihren Alternativ-URLs am Ende des
Dokument beabsichtigt die Haltlosigkeit der zensorischen
Maßnahmen seitens der Rechtsorgane zu belegen und der
Öffentlichkeit die dreiste Rechtsbeugung deutsche Rechtsorgane
vor Augen zu führen, welche zweifellos in jedem reflektierenden
Bürger Erinnerungen an die schlimmst Epoche der deutschen
Historie aufkommen lässt.
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Ich
denke nicht, dass wir hier länger unsere Augen vor einem
wiedererstehendem Unrechtssystem verschließen können. Zumal
einst
von
der wissenschaftlichen Geschichtsforschung identischen
Mechanismen
eine
maßgebliche
Ursache des Entstehens und Etablierens der größten
Menschheitskatastrophe zugeschrieben
wurde.
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Mit
freundlichen Grüßen
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Abe
Treiner
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Beweisführung
des Schutzanspruchs gemäß Artikel 19 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 10 der
Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5
des deutschen Grundgesetzes.
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